AUF EINEN BLICK

Begriffserklärungen aus Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht

Vorladung, Anhörungsbogen, Strafbefehl? Manche Begriffe aus dem Bereich des Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahrens sind nicht auf den ersten Blick verständlich. Vor allem: Was bedeutet das jetzt für mich? Für diese und ähnliche Fragen steht Ihnen hier eine umfangreiche Bibliothek mit erklärungsbedürftigen Begriffen zur Verfügung. Der Begriff, den Sie suchen, ist nicht dabei? Bitte schicken Sie mir eine E-Mail oder eine Nachricht über einen Messenger-Dienst, damit ich mich darum kümmern kann. Noch mehr Interesse am Strafrecht? Schauen Sie doch mal in meinen YouTube-Kanal!

Vergütung

Vergütung

Das Konsultieren eines Rechtsanwalts kostet Geld wie jede andere Dienstleistung auch. Es ist für Rechtsanwälte sogar verboten, in erheblichem Umfang völlig kostenlos zu arbeiten. Mein Anliegen ist, dass so früh wie möglich Klarheit hinsichtlich der entstehenden Kosten besteht und Sie so einschätzen können, ob Ihnen meine Tätigkeit dies wert ist.

Dabei halte ich mich an meine Zusage:
Ihr erster Anruf bei mir kostet nichts – Nichtstun kostet Sie die Chance auf eine erfolgreiche Verteidigung!

Eine erste Auskunft, eine grobe Einschätzung der Situation, eine kurze telefonische Hilfe bei einem direkten Kontakt mit der Polizei – all das erhalten Sie von mir ohne eine Rechnung.

Über alles Weitere können und müssen wir sprechen. Es stehen zahlreiche Möglichkeiten der Vereinbarung einer Vergütung für meine Tätigkeit zur Verfügung, und ich bin sicher, dass wir auch für Ihren Fall eine angemessene Lösung finden.

In Bußgeldsachen wird in der Regel eine Rechtsschutzversicherung die Anwaltsgebühren übernehmen. Teilen Sie mir möglichst sofort die entsprechenden Versicherungsdaten (Gesellschaft und Versicherungsnummer) mit, damit ich eine entsprechende Deckungszusage einholen kann.

In Strafsachen ist eine Rechtsschutzversicherung regelmäßig nicht eintrittspflichtig. Ausnahmen bestehen im Verkehrsbereich, etwa beim Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung oder der Unfallflucht. Bei einer Verurteilung können aber oft an den Verteidiger bezahlte Gebühren von Ihnen zurückgefordert werden. Prüfen Sie insoweit Ihre Versicherungsbedingungen genau. 
Hier werde ich mit Ihnen eine Vergütungsvereinbarung treffen, in der meine Tätigkeit entweder pauschal oder nach Stunden abgerechnet wird.
In Fällen, bei denen die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, kann ich auch als Ihr Pflichtverteidiger tätig werden.

In Strafvollstreckungs- und Strafvollzugssachen besteht die Möglichkeit einer Pflichtverteidigung nur sehr eingeschränkt. Auch hier werden ich mit Ihnen im Regelfall eine Vergütungsvereinbarung treffen. Bei längerfristigen Tätigkeiten ist jedenfalls grundsätzlich auch eine monatliche Ratenzahlung möglich. Sprechen Sie mich einfach an!

In Nebenklagesachen und im Rahmen der Zeugenbeistandschaft müssen Sie damit rechnen, mir mindestens einen Vorschuss auf die entstehenden Gebühren leisten zu müssen. Soweit die Möglichkeit besteht, eine Bezahlung meiner Tätigkeit über die Staatskasse zu erreichen, werde ich mich darum bemühen. Fällt diese Möglichkeit aus, gilt das oben Gesagte.