Verteidigung im Strafverfahren

Egal wie Sie davon erfahren, dass gegen Sie ein strafrechtlicher Vorwurf erhoben wird – durch eine Vorladung zur Polizei, eine Hausdurchsuchung, einen Strafbefehl oder gar einen Haftbefehl – es ist immer eine Ausnahmesituation, in der nur die wenigsten sich besonnen und taktisch richtig verhalten. Sie haben es dabei mit Personen zu tun, die das strafrechtliche Instrumentarium weit besser kennen als Sie und die nicht in erster Linie Ihre Interessen im Blick haben. Eine formalisierte Mitteilung zum Beginn eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens gibt es nicht – nur das Steuerstrafrecht bildet hier eine Ausnahme. Das bedeutet, dass die Ermittlungen schon einige Zeit andauern können, ohne dass Sie von ihnen erfahren hat. Umso wichtiger ist es, sich unmittelbar bei mir Rat zu der aktuell gegebenen Situation zu holen und die Verteidigungsmöglichkeiten abzuklären. Vorher gilt: Gegenüber der Polizei unbedingt schweigen! Bestehen Sie darauf, mich anzurufen, bevor Sie irgendetwas zu den gegen Sie erhobenen Vorwürfen sagen.

Bei Profis als Gegner brauchen Sie einen Profi auf Ihrer Seite. Ich bin darauf eingerichtet, Ihnen schnell und effektiv zu helfen. Kontaktieren Sie mich so früh wie möglich und – gerade bei Wohnungsdurchsuchungen oder Verhaftungen – ohne Rücksicht auf die Tageszeit. Nutzen Sie eine der vielfältigen Kontaktmöglichkeiten zu mir.

Ihr erster Anruf bei mir kostet Sie nichts – Nichtstun kostet Sie die Chance auf eine erfolgreiche Verteidigung!

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DR. BRINKMANN STRAFVERTEIDIGUNG – Ihre erste Verteidigungslinie!