AUF EINEN BLICK

Begriffserklärungen aus Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht

Vorladung, Anhörungsbogen, Strafbefehl? Manche Begriffe aus dem Bereich des Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahrens sind nicht auf den ersten Blick verständlich. Vor allem: Was bedeutet das jetzt für mich? Für diese und ähnliche Fragen steht Ihnen hier eine umfangreiche Bibliothek mit erklärungsbedürftigen Begriffen zur Verfügung. Der Begriff, den Sie suchen, ist nicht dabei? Bitte schicken Sie mir eine E-Mail oder eine Nachricht über einen Messenger-Dienst, damit ich mich darum kümmern kann. Noch mehr Interesse am Strafrecht? Schauen Sie doch mal in meinen YouTube-Kanal!

Personenkontrolle

Personenkontrolle

Die häufigste Form des Kontakts eines Bürgers mit der Polizei ist eine Verkehrs- oder Personenkontrolle. Die Polizei ist berechtigt, die Personalien einer Person festzustellen und im Straßenverkehr Führerschein und Fahrzeugpapiere zu kontrollieren. Die Schwelle für die Rechtmäßigkeit solcher Kontrollen sind derartig niedrig, dass sie an Anlasslosigkeit grenzen. Ganz ohne Anlass ist aber auch eine allgemeine Verkehrskontrolle nicht.

Bleiben Sie ruhig und weisen Sie sich aus. Machen Sie keine missverständlichen Bewegungen (ruckartige Griffe in die Jacke oder in eine Tasche, plötzliches Ducken oder Losrennen) – Sie könnten weitergehende Maßnahmen in Form unmittelbaren Zwangs auslösen. Seien Sie nach Möglichkeit höflich und verhalten Sie sich kooperativ, versuchen Sie aber herauszufinden, ob man Ihnen einen Vorwurf macht: In diesem Fall schweigen Sie dazu! Sie sind lediglich verpflichtet, Ihre Personalien anzugeben.

Alle möglichen weitergehenden Maßnahmen (vorläufige Festnahme, Alkohol- oder Drogentest) müssen Sie zwar dulden, bei ihrer Durchführung aber nicht mithelfen.
Wenn die polizeilichen Maßnahmen über die Kontrolle Ihrer Papiere hinausgehen, rufen Sie mich an. Wir klären dann gemeinsam, worum es eigentlich geht.