Eine Festnahme erfolgt in der Regel aufgrund eines bestehenden Haftbefehls oder auch ohne diesen, dann als so genannte vorläufige Festnahme. Sie ist etwa zulässig, um die Personalien eines Beschuldigten zu klären, eine gefährliche Situation zu beruhigen oder die Unterbringung in der Untersuchungshaft vorzubereiten.
Eine vorläufige Festnahme darf nicht länger als bis zum Ende des auf den Zeitpunkt der Festnahme folgenden Tages dauern. Bis dahin ist der Festgenommene einem Haftrichter zur Entscheidung über die Untersuchungshaft vorzuführen – oder zu entlassen.
Bestehen Sie im Fall einer Festnahme unbedingt darauf, mich so schnell wie möglich anzurufen. Ich versuche dann, so schnell wie möglich bei Ihnen zu sein oder die Situation aus der Entfernung zu klären.
Und: Schweigen Sie unter allen Umständen zum Vorwurf!
Sollten Sie aufgrund eines Haftbefehls festgenommen werden, erfolgt die Festnahme meist in den frühen Morgenstunden. Sie dürfen sich dann in der Regel anziehen und einige persönliche Gegenstände mitnehmen. Handschellen sind ebenfalls die Regel, allerdings vor dem Körper geschlossen. Ein Schließen auf dem Rücken erfolgt nur nach Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte oder bei hoher Aggressivität des Festgenommenen.
Bleiben Sie also ruhig – und melden Sie sich bei mir, sobald Sie dazu die Möglichkeit haben.