Verteidigung Ihrer Rechte als Opfer einer Straftat

Es ist schon schlimm genug, Opfer einer Straftat geworden zu sein. Als wäre die Belastung nicht groß genug, stürmen nun auch noch Fragen auf Sie ein: Kann, soll, muss ich eine Strafanzeige stellen? Wer begleitet mich zu den unausweichlichen Vernehmungen und unterstützt mich rechtlich? Wie kann ich ein Schmerzensgeld bekommen, ohne noch selbst Geld zahlen zu müssen? Für all diese Fragen sind Sie bei mir an der richtigen Adresse. Ich berate Sie umfassend über die Möglichkeiten, die Sie als Opfer einer Straftat im Rahmen des Strafverfahrens haben, und begleite Sie zu den erforderlichen Terminen. Eine umfassende Beratung und Vertretung versetzt Sie in die Lage, erhobenen Hauptes durch das Verfahren zu gehen und Ihre Rechte angemessen und effektiv geltend zu machen – in allen Verfahrensstadien bis hin zur strafrechtlichen Hauptverhandlung.

Ihr erster Anruf bei mir kostet Sie nichts – Nichtstun kostet Sie die Chance auf eine erfolgreiche Verteidigung!

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DR. BRINKMANN STRAFVERTEIDIGUNG – Ihre erste Verteidigungslinie!