Die Verdunkelungsgefahr ist ein Haftgrund und immer dann gegeben, wenn aufgrund bestimmter Tatsachen die Gefahr besteht, dass der Beschuldigte – in Freiheit belassen – auf Zeugen oder Beweismittel Einfluss nehmen wird in der Weise, dass eine Beweisquelle getrübt oder ein Beweisergebnis verfälscht wird. Am häufigsten wird dieser Haftgrund angenommen, wenn noch nicht alle Beweismittel gesichert sind oder wenn die Ermittlungsbehörden befürchten, der Beschuldigte werde Kontakt mit Zeugen aufnehmen, um diese in seinem Sinne zu manipulieren.
Am sichersten hebelt man die Verdunkelungsgefahr durch ein Geständnis aus. Das muss aber keineswegs immer das einzige Mittel sein. Als ihr Verteidiger prüfe ich selbstverständlich, ob die Voraussetzungen dieses Haftgrundes tatsächlich vorliegen und ob ein Rechtsmittel gegen den Haftbefehl Erfolg verspricht.