Kommt das Gericht nach Durchführung der Hauptverhandlung zu einer Verurteilung des Angeklagten, muss es ebenfalls die Frage nach der Art und Höhe der Strafe beantworten. Das deutsche Recht kennt Geld- und Freiheitsstrafen und daneben etliche Nebenstrafen (z.B. Berufsverbot, Entziehung der Fahrerlaubnis).
Aus Sicht des Verteidigers ist die niedrigste vertretbare Strafe zu verhängen. Welche Strafe oder welche Kombination aus Haupt- und Nebenstrafen aber die am wenigsten schwerwiegende für Sie ist, müssen wir zunächst gemeinsam besprechen. Daraus entwickeln wir eine Strategie für das Verfahren, aus der die einzelnen Schritte meiner Vorgehensweise abgeleitet werden. Dabei ist Ihr Interesse mein Ausgangspunkt, den ich mit den Regeln des Strafprozesses und meiner forensischen Erfahrung in Einklang zu bringen versuche.