Ein Strafbefehl kommt meistens nicht völlig überraschend. In der Regel ist ein Kontakt mit der Polizei vorausgegangen, etwa durch eine Ladung zu einer Vernehmung oder gar durch einen Hausbesuch. Spätestens jetzt gilt es zu handeln. Denn mit Zustellung des Strafbefehls haben Sie nur zwei Wochen Zeit, um Einspruch einzulegen und Ihre Rechte zu sichern. Ich werde in den meisten Fällen zunächst Einspruch einlegen, um Akteneinsicht zu nehmen und die Verteidigungsmöglichkeiten zu prüfen. Bleibt der Einspruch aufrechterhalten, kommt es zu einer Hauptverhandlung vor dem Strafrichter, zu der ich Sie begleite. Aber auch außerhalb einer Hauptverhandlung gibt es einige Möglichkeiten, Ihre Lage zu verbessern, selbst wenn am Vorwurf selbst nichts zu machen sein sollte. Es lohnt sich auf jeden Fall, dies prüfen zu lassen, um nicht zum bloßen Spielball des Verfahrens zu werden.