Dem durch eine Straftat Verletzten stehen zahlreiche Rechte zu, die seine Rolle im Strafverfahren stärken und ihn vor zusätzlicher Belastung schützen sollen. So besteht etwa die Möglichkeit, sich dem Verfahren als Nebenkläger anzuschließen. Das bedeutet, dass man selbst Verfahrensrechte geltend machen kann. Dabei können Sie sich auch von mir vertreten lassen. Auf diese Weise kann man direkt auf das Verfahren Einfluss nehmen, etwa durch Beweisanträge, Befangenheitsanträge oder Terminsverlegungungsanträge. Auch ein Adhäsionsverfahren ist möglich, mit dem direkt im Strafverfahren ein Schmerzensgeld gegen den Täter eingefordert und festgesetzt werden kann.
Aber auch unterhalb der Schwelle der Nebenklage gibt es zahlreiche Instrumente, mit denen das Opfer im Strafverfahren geschützt werden kann. Über diese berate ich Sie gerne und vertrete Sie als Opferanwalt.