AUF EINEN BLICK

Begriffserklärungen aus Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht

Vorladung, Anhörungsbogen, Strafbefehl? Manche Begriffe aus dem Bereich des Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahrens sind nicht auf den ersten Blick verständlich. Vor allem: Was bedeutet das jetzt für mich? Für diese und ähnliche Fragen steht Ihnen hier eine umfangreiche Bibliothek mit erklärungsbedürftigen Begriffen zur Verfügung. Der Begriff, den Sie suchen, ist nicht dabei? Bitte schicken Sie mir eine E-Mail oder eine Nachricht über einen Messenger-Dienst, damit ich mich darum kümmern kann. Noch mehr Interesse am Strafrecht? Schauen Sie doch mal in meinen YouTube-Kanal!

Ladung zu einer Vernehmung / Vorladung

Ladung zu einer Vernehmung / Vorladung

Die Ladung zu einer Vernehmung erfolgt meistens schriftlich, seltener auch telefonisch. Im letzteren Fall beachten Sie bitte die Regeln für einen Kontakt mit der Polizei. Erhalten Sie eine schriftliche Ladung, wenden Sie sich bitte umgehend an mich. Bereits aus dem Schriftstück der Polizei lässt sich einiges zum Verfahren ersehen.
Grundsätzlich sind Vernehmungen als Beschuldigter und als Zeuge denkbar. In beiden Fällen sollten Sie sich anwaltlich hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise beraten lassen.
Sie können in keinem Fall gezwungen werden, bei der Polizei eine Aussage zu machen!
Als Beschuldigter haben Sie ohnehin ein Recht, zu dem Ihnen gemachten Vorwurf zu schweigen. Dieses Recht sollten Sie unbedingt wahrnehmen! Falls es nützlich sein sollte, eine polizeiliche Vernehmung durchzuführen, werde ich Sie begleiten.
Als Zeuge können Sie ebenfalls ein Recht haben, die Aussage zu verweigern. Dies werde ich prüfen, nachdem Sie mich kontaktiert haben. Manchmal ist auch der Übergang von einer Stellung als Zeuge zu der eines Beschuldigten nur ein schmaler Grat. Nur der Ladung einer Staatsanwaltschaft oder eines Gerichts zu einer Vernehmung müssen Sie Folge leisten. In jedem Fall sollten Sie an einer Vernehmung nicht ohne meine vorherige anwaltliche Beratung teilnehmen. In Einzelfällen werde ich Ihnen empfehlen, nur gemeinsam mit mir zur Vernehmung zu gehen. Das kann Ihnen nicht verweigert werden.