AUF EINEN BLICK

Begriffserklärungen aus Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht

Vorladung, Anhörungsbogen, Strafbefehl? Manche Begriffe aus dem Bereich des Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahrens sind nicht auf den ersten Blick verständlich. Vor allem: Was bedeutet das jetzt für mich? Für diese und ähnliche Fragen steht Ihnen hier eine umfangreiche Bibliothek mit erklärungsbedürftigen Begriffen zur Verfügung. Der Begriff, den Sie suchen, ist nicht dabei? Bitte schicken Sie mir eine E-Mail oder eine Nachricht über einen Messenger-Dienst, damit ich mich darum kümmern kann. Noch mehr Interesse am Strafrecht? Schauen Sie doch mal in meinen YouTube-Kanal!

Kontakt mit der Polizei

Kontakt mit der Polizei

Ein Kontakt mit der Polizei, sei es im Rahmen einer Allgemeinen (Verkehrs-)Kontrolle, in Form einer Ladung zur Vernehmung oder gar bei einem Hausbesuch ist immer ein unangenehmes Erlebnis. Die Staatsgewalt tritt bei Ermittlungen in Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfshren oft mit großem Nachdruck auf und lässt den Betroffenen ohnmächtig erscheinen. Dabei gibt es einige einfache, grundsätzliche Regeln, die Sie bei jedem Kontakt mit der Polizei beachten sollten:

  • Erkundigen Sie sich nach dem Grund des Kontakts, dem Gegenstand des Verfahrens: Die Polizei ist verpflichtet, Ihnen diesen zu nennen. ("Warum halten Sie mich an?" "Was ist der Grund für Ihren Einsatz bei mir?" "Was werfen Sie mir vor?")
  • Erfragen Sie, sofern möglich, die Namen der beteiligten Beamten.
  • Nehmen Sie telefonisch Kontakt mit mir auf (24/7 0163 2698710). Das darf Ihnen nicht verweigert werden!
  • Bleiben Sie auf jeden Fall ruhig und widersetzen Sie sich den Anweisungen der Beamten nicht - jeder Widerstand kann eine Straftat darstellen (Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte)!
  • SCHWEIGEN SIE! Erklären Sie nichts, auch wenn Sie es für noch so sinnvoll halten sollten. Jede Erklärung kann auch noch zu einem späteren Zeitpunkt durch den Verteidiger erfolgen und ist dann ebenso wirksam. Eine unmittelbar von Ihnen gegenüber einem Polizisten abgegebene Erklärung findet über einen Aktenvermerk und die Aussage des Beamten Eingang in das Verfahren und ist in der Regel unkorrigierbar. Das kann Ihnen erheblich schaden, zumal Sie zu Beginn das gesamte Verfahren gar nicht überblicken können!    
  • Geben Sie keine Informationen weiter außer Namen, Geburtsdatum und -ort, Wohnort, Beruf, Familienstand und Staatsangehörigkeit. Hierzu - aber nur hierzu - sind Sie verpflichtet.
  • Lassen Sie sich nicht in ein Gespräch mit den Beamten hineinziehen. Oftmals versuchen die Beamten, Sie freundlich zu einem "informellen Gespräch" zu bewegen. Angaben in einem solchen Gespräch sind unter Umständen im Verfahren verwertbar und können Ihnen schaden!