AUF EINEN BLICK

Begriffserklärungen aus Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht

Vorladung, Anhörungsbogen, Strafbefehl? Manche Begriffe aus dem Bereich des Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahrens sind nicht auf den ersten Blick verständlich. Vor allem: Was bedeutet das jetzt für mich? Für diese und ähnliche Fragen steht Ihnen hier eine umfangreiche Bibliothek mit erklärungsbedürftigen Begriffen zur Verfügung. Der Begriff, den Sie suchen, ist nicht dabei? Bitte schicken Sie mir eine E-Mail oder eine Nachricht über einen Messenger-Dienst, damit ich mich darum kümmern kann. Noch mehr Interesse am Strafrecht? Schauen Sie doch mal in meinen YouTube-Kanal!

Hausbesuch

Hausbesuch

Dem denkbar größtes Stress sind Sie wohl ausgesetzt, wenn plötzlich die Polizei vor Ihrer Tür steht - sei es mit einem Durchsuchungsbeschluss oder gar mit einem Haftbefehl. Die wichtigste Regel sollten Sie sofort befolgen: Kontaktieren Sie mich umgehend telefonisch! Im besten Fall kann ich vor Ort kommen, mindestens aber kann ich mit dem Einsatzleiter der Polizei sprechen und die wichtigsten Informationen erfragen. Falls Sie mich nicht erreichen können, befolgen Sie bitte folgende Regeln.
Im Falle einer Wohnungsdurchsuchung:

  • Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss zeigen und lesen Sie ihn sorgfältig durch. Ohne diesen ist eine Durchsuchung nur in eng begrenzten Ausnahmefällen möglich. Widersprechen Sie einer Durchsuchung ohne richterliche Anordnung und lassen Sie dies schriftlich festhalten.
  • Fragen Sie, wonach die Polizei sucht und zeigen Sie den Auffindeort. Es wird weniger Chaos in Ihrer Wohnung entstehen, und die Hoffnung, die Polizei werde etwas nicht finden, ist meistens trügerisch.
  • Ansonsten gilt: Sie sind nicht verpflichtet, der Polizei bei ihrem Tun zu helfen; allerdings dürfen Sie die Durchsuchung auch nicht aktiv behindern oder gar körperlich gegen die Polizeibeamten vorgehen (Straftatbestand des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte)
  • Widersprechen Sie der Sicherstellung oder Beschlagnahme von Gegenständen und lassen Sie dies schriftlich festhalten.
  • Sagen Sie nichts zu dem Ihnen gemachten Vorwurf, auch nicht in einem lockeren Gespräch am Rande der Durchsuchung. Sprechen Sie so wenig wie möglich.
  • Im Falle einer Festnahme:
  • Lassen Sie sich den Haftbefehl zeigen und lesen Sie ihn sorgfältig durch.
  • Widersetzen Sie sich der Festnahme nicht! Was zu klären ist, kann und muss durch mich als Ihrem Verteidiger und gegebenenfalls vor einem Richter geklärt werden. 
  • Sorgen Sie dafür, dass Sie der Jahreszeit und dem Wetter angemessen gekleidet sind. Das darf Ihnen nicht verboten werden, selbst wenn Sie sich dafür umziehen müssen.
  • Sprechen Sie so wenig wie möglich, und keinesfalls über den Ihnen gemachten Vorwurf.

Und nochmals das Wichtigste:
Rufen Sie mich so schnell wie möglich an und informieren Sie mich über die Maßnahme!