AUF EINEN BLICK

Begriffserklärungen aus Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht

Vorladung, Anhörungsbogen, Strafbefehl? Manche Begriffe aus dem Bereich des Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahrens sind nicht auf den ersten Blick verständlich. Vor allem: Was bedeutet das jetzt für mich? Für diese und ähnliche Fragen steht Ihnen hier eine umfangreiche Bibliothek mit erklärungsbedürftigen Begriffen zur Verfügung. Der Begriff, den Sie suchen, ist nicht dabei? Bitte schicken Sie mir eine E-Mail oder eine Nachricht über einen Messenger-Dienst, damit ich mich darum kümmern kann. Noch mehr Interesse am Strafrecht? Schauen Sie doch mal in meinen YouTube-Kanal!

Hauptverhandlung

Hauptverhandlung

Wenn eine Hauptverhandlung in Ihrer Sache nicht zu vermeiden ist, werde ich dafür mit Ihnen eine Strategie erarbeiten und Sie zu Gericht begleiten. Eine Hauptverhandlung ist sehr formalisiert und folgt bestimmten Regeln, deren Einhaltung Ihre Rechte sichern – daher ist es mein wesentliches Bestreben, auf einen regelkonformen Ablauf der Hauptverhandlung hinzuwirken und Ihre Rechte optimal zur Geltung zu bringen. Es ist überaus wichtig, dass Sie in dieser Situation jemanden an Ihrer Seite haben, der die „Spielregeln“ kennt und über die entsprechende Erfahrung verfügt. 

Nach Feststellung der Anwesenheit wird in der Hauptverhandlung die Anklage (oder der Strafbefehl) verlesen. Damit ist der Umfang der Hauptverhandlung festgelegt. Anschließend bekommt der Angeklagte die Gelegenheit, sich zu seiner Person und zur Sache (d.h. zu dem gegen ihn erhobenen Vorwurf) zu erklären. In welcher Form wir das tun oder ob wir Sie besser durch Schweigen verteidigen, ist die bedeutendste Frage im Rahmen der Verteidigung, die wir ausführlich erörtern und dann im besten Verständnis Ihrer Interessen entscheiden werden.  

Die anschließende Beweisaufnahme ist vor allem von der Vernehmung von Zeugen und etwaigen Sachverständigen geprägt. Es können aber auch Urkunden verlesen oder Gegenstände in Augenschein genommen werden. Dazugehört auch das Anhören von Telefonüberwachungsmitschnitten oder das Betrachten von Bildaufzeichnungen. Der Angeklagte hat das Recht, die Zeugen und Sachverständigen zu befragen und selbst Beweiserhebungen zu beantragen. Dies haben wir alles bereits zuvor besprochen, und im Regelfall werde ich für Sie Ihre prozessualen Rechte wahrnehmen.

Nach der Beweisaufnahme erhalten die Staatsanwaltschaft und anschließend der Verteidiger das Wort zum so genannten Schlussvortrag (Plädoyer). Hier werde ich die wesentlichen Aspekte der Beweisaufnahme zusammenfasen und in Ihrem Interesse bewerten. Dabei ist es stets mein Bestreben, das Gericht von meiner Sichtweise zu überzeugen. Das letzte Wort in der Hauptverhandlung vor der Urteilsverkündung gebühr dem Angeklagten. Auch hier werden wir im Vorfeld besprechen, was Sie sagen können und sollten. Nach einer Beratung des Gerichts  ergeht noch im Termin das Urteil, das auch kurz mündlich begründet wird. Dessen Konsequenzen werde ich Ihnen dann ausführlich erläutern.

Als Vertreter der Nebenklage werde ich im Rahmen der Hauptverhandlung darauf achten, dass Ihre Interessen optimal zur Geltung kommen. Das kann über Erklärungen oder Beweisanträge ebenso geschehen wie durch die Befragung der Zeugen und sachverständigen. Auch Beweisanträge darf der Nebenkläger stellen und damit direkt Einfluss auf das Verfahren nehmen. Im Schlussvortrag werde ich die wesentlichen Punkte, die für eine Verurteilung des Angeklagten sprechen, ebenso vortragen wie die Gesichtspunkte, die im Rahmen der Strafzumessung zu berücksichtigen sind. 
Als Zeugenbeistand begleite ich Sie bei Ihrer Zeugenvernehmung in der Hauptverhandlung und sitze während der gesamten Vernehmung neben Ihnen. Mein Hauptaugenmerk liegt darauf, Sie vor unzulässiger Befragung seitens aller Verfahrensbeteiligter zu schützen. Wenn möglich und in Ihrem Interesse werde ich auch ein Zeugnis- oder Auskunftsverweigerungsrecht für Sie durchsetzen.