AUF EINEN BLICK

Begriffserklärungen aus Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht

Vorladung, Anhörungsbogen, Strafbefehl? Manche Begriffe aus dem Bereich des Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahrens sind nicht auf den ersten Blick verständlich. Vor allem: Was bedeutet das jetzt für mich? Für diese und ähnliche Fragen steht Ihnen hier eine umfangreiche Bibliothek mit erklärungsbedürftigen Begriffen zur Verfügung. Der Begriff, den Sie suchen, ist nicht dabei? Bitte schicken Sie mir eine E-Mail oder eine Nachricht über einen Messenger-Dienst, damit ich mich darum kümmern kann. Noch mehr Interesse am Strafrecht? Schauen Sie doch mal in meinen YouTube-Kanal!

Haftbefehl

Haftbefehl

Ein Haftbefehl bzw. die Untersuchungshaft dient der Sicherung des Verfahrens. Der Beschuldigte soll an einem definierten Ort – der Untersuchungshaftanstalt – untergebracht werden, damit er jederzeit zur Verfügung steht. Er soll keinen unkontrollierten Kontakt zu anderen (etwa Tatbeteiligten oder Zeugen) haben  und sich nicht dem Verfahren entziehen können. In selteneren Fällen geht es auch darum, den Beschuldigten von weiteren Straftaten abzuhalten.

Ein Haftbefehl kann nur erlassen werden, wenn ein dringender Tatverdacht vorliegt und ein Haftgrund besteht.
Haftgründe sind vor allem die Verdunkelungsgefahr, die Flucht/Fluchtgefahr, die Wiederholungsgefahr und der besondere Haftgrund beim Verdacht der Begehung eines Kapitalverbrechens.
 
Der Haftbefehl wird von der entsprechenden Abteilung des Amtsgerichts durch den Ermittlungsrichter erlassen. Liegen die Voraussetzungen nicht mehr vor, ist der Haftbefehl aufzuheben. Ein Haftbefehl kann auch außer Vollzug gesetzt werden – das bedeutet, dass der Haftbefehl bestehen bleibt, der Beschuldigte aber nicht in Untersuchungshaft bleiben muss, sondern gegen Auflagen entlassen wird. Als solche kommt eine Meldeauflage (man muss sich regelmäßig an bestimmten Tagen in einem bestimmten Polizeirevier melden), eine Sicherheitsleistung (in bar zu hinterlegende Kaution) oder verschiedene andere Maßnahmen in Betracht, die vom Gericht leicht kontrolliert werden können. Für den Fall des Verstoßes gegen solche Maßnahmen wird er Haftbefehl wieder in Vollzug gesetzt, was dieunmittelbare Festnahme zur Folge hat.

Beim Bestehen eines Haftbefehls kann es zu einem Hausbesuch der Polizei kommen, bei dem Sie festgenommen werden sollen. Das ist sowohl im Rahmen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens als auch dann möglich, wenn eine Geld- oder Freiheitsstrafe zu vollstrecken ist und der Betroffene diese nicht bezahlt hat bzw. sich nicht selbständig in der zuständigen Justizvollzugsanstalt stellt.

Gegen den Haftbefehl bestehen die Rechtsmittel der Beschwerde zum Landgericht und der weiteren Beschwerde zum Oberlandesgericht. Außerdem kann man jederzeit beim zuständigen Haftrichter mündliche Haftprüfung beantragen, um eine neuerliche Entscheidung des Haftrichters über den Haftbefehl herbeizuführen.

Wenden Sie sich unbedingt sofort an mich, wenn Sie von einem Haftbefehl gegen sich erfahren – ein Zögern wäre hier fatal!