AUF EINEN BLICK

Begriffserklärungen aus Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht

Vorladung, Anhörungsbogen, Strafbefehl? Manche Begriffe aus dem Bereich des Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahrens sind nicht auf den ersten Blick verständlich. Vor allem: Was bedeutet das jetzt für mich? Für diese und ähnliche Fragen steht Ihnen hier eine umfangreiche Bibliothek mit erklärungsbedürftigen Begriffen zur Verfügung. Der Begriff, den Sie suchen, ist nicht dabei? Bitte schicken Sie mir eine E-Mail oder eine Nachricht über einen Messenger-Dienst, damit ich mich darum kümmern kann. Noch mehr Interesse am Strafrecht? Schauen Sie doch mal in meinen YouTube-Kanal!

Erstberatung

Erstberatung

Um eine Entscheidung zu treffen, wie Sie weiter in Ihrer Sache vorgehen wollen, brauchen Sie Informationen und womöglich auch einen Rat. An dieser Stelle helfe ich Ihnen gerne weiter. Rufen Sie mich an oder schicken Sie mir eine E-Mail, kontaktieren Sie mich über ein soziales Netzwerk - wir vereinbaren einen persönlichen Termin oder ein Telefonat und sprechen über das Problem das Sie beschäftigt.
Bei einer solchen Erstberatung höre ich Ihnen zu und erstelle eine erste Analyse Ihrer Situation und Ihrer Möglichkeiten. Eine erste überblicksartige Information kann ich Ihnen kostenfrei, auch am Telefon, geben. Sobald ich Sie im Einzelfall berate, Sie mir das Mandat in Ihrer Sache übertragen und/oder ich erste Schritte gegenüber Dritten in Ihrer Sache unternehme, entstehen zumindest Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Über diese werde ich Sie in jeden Einzelfall beraten. Alternativ schließen wir eine Vergütungsvereinbarung.
Haben Sie keine Scheu, die Frage der Kosten anzusprechen. Wir können über alles reden – auch über meine Rechnungen