AUF EINEN BLICK

Begriffserklärungen aus Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht

Vorladung, Anhörungsbogen, Strafbefehl? Manche Begriffe aus dem Bereich des Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahrens sind nicht auf den ersten Blick verständlich. Vor allem: Was bedeutet das jetzt für mich? Für diese und ähnliche Fragen steht Ihnen hier eine umfangreiche Bibliothek mit erklärungsbedürftigen Begriffen zur Verfügung. Der Begriff, den Sie suchen, ist nicht dabei? Bitte schicken Sie mir eine E-Mail oder eine Nachricht über einen Messenger-Dienst, damit ich mich darum kümmern kann. Noch mehr Interesse am Strafrecht? Schauen Sie doch mal in meinen YouTube-Kanal!

Entziehung der Fahrerlaubnis

Entziehung der Fahrerlaubnis

Bei der Entziehung der Fahrerlaubnis handelt es sich um eine Maßregel der Besserung und Sicherung, die gemeinsam mit einer Verurteilung wegen bestimmter Delikte (z. B. Trunkenheitsfahrt, Unfallflucht) verhängt werden kann. Oftmals handelt es sich um die weit unangenehmere strafrechtliche Konsequenz im Vergleich zur eigentlichen Strafe, da gemeinsam mit der Entziehung der Fahrerlaubnis auch eine Sperre für die Wiedererteilung von mindestens drei Monaten ausgesprochen werden muss. Die Fahrerlaubnisbehörde darf dann vor Ablauf dieser Frist keine neue Fahrerlaubnis erteilen.
Sie müssen in einem solchen Fall dann keine erneute Führerscheinprüfung ablegen. Die Fahrerlaubnisbehörde prüft aber nach einem Antrag auf Wiedererteilung Ihre Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs besonders kritisch. Insbesondere wenn Alkohol oder Drogen eine Rolle spielen, kommt der taktischen Vorgehensweise im Rahmen der Verteidigung eine wichtige Rolle zu.
Steht die Entziehung der Fahrerlaubnis zur erwarten, wird die Fahrerlaubnis häufig bereits vorläufig entzogen und der Führerschein beschlagnahmt. Sie dürfen dann sofort nicht mehr Auto fahren – tun Sie es dennoch, handelt es sich um eine Straftat (Fahren ohne Fahrerlaubnis).
In diesen Fällen gilt das Hauptaugenmerk der Verteidigung den Möglichkeiten zur Wiedererlangung der Berechtigung zum Fahren. Über die entsprechenden Rechtsmittel und strategischen Möglichkeiten berate ich Sie gerne.