AUF EINEN BLICK

Begriffserklärungen aus Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht

Vorladung, Anhörungsbogen, Strafbefehl? Manche Begriffe aus dem Bereich des Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahrens sind nicht auf den ersten Blick verständlich. Vor allem: Was bedeutet das jetzt für mich? Für diese und ähnliche Fragen steht Ihnen hier eine umfangreiche Bibliothek mit erklärungsbedürftigen Begriffen zur Verfügung. Der Begriff, den Sie suchen, ist nicht dabei? Bitte schicken Sie mir eine E-Mail oder eine Nachricht über einen Messenger-Dienst, damit ich mich darum kümmern kann. Noch mehr Interesse am Strafrecht? Schauen Sie doch mal in meinen YouTube-Kanal!

Durchsuchungsbeschluss

Durchsuchungsbeschluss

Wenn die Polizei einen Hausbesuch macht, geht es meist entweder um einen Haftbefehl oder einen Durchsuchungsbeschluss. Letzterer ist die richterliche Anordnung, dass die Ermittlungsbehörden Ihre Wohnung betreten und nach Beweismitteln durchsuchen dürfen. Ohne einen solchen Durchsuchungsbefehl darf die Polizei nur unter sehr engen Voraussetzungen eine Wohnung betreten und/oder durchsuchen. Bei so genannter „Gefahr im Verzug“ ist das etwa möglich – dieser Sonderfall muss aber besonders dokumentiert und darf nicht zu weit ausgedehnt werden. Wenn ein Durchsuchungsbefehl vorliegt, können Sie sich im Moment dagegen nicht wehren. Wie so häufig erfährt man erst später, ob die Polizei sich tatsächlich richtig verhalten hat.

Deswegen gelten für eine Durchsuchungsmaßnahme folgende Regeln, die ich Sie dringend zu beachten bitte:

  1. Rufen Sie mich an! Ich kann Ihre Rechte optimal wahrnehmen, Sie entweder telefonisch beraten, mit den Polizeibeamten sprechen oder persönlich vorbeikommen.
  2. Warten, bis ich da bin!  Bitten Sie den Durchsuchungsleiter, mit der Durchsuchung bis zu meinem Erscheinen zu warten. Ein Anrecht hierauf besteht zwar nicht, aber auch die Beamten haben ein Interesse daran, eine Durchsuchung möglichst ohne Schwierigkeiten durchführen zu können. Meine Anwesenheit sorgt in der Regel dafür, dass die Maßnahme ohne unnötige Verzögerungen vonstatten gehen kann.   
  3. Zeugen hinzuziehen. Die Beamten sind verpflichtet, Zeugen zur Durchsuchung hinzuzuziehen, wenn Sie hierauf nicht verzichten.
  4. Nicht mit den Durchsuchungsbeamten reden. Als Beschuldigter haben Sie ein Schweigerecht, das Sie wahrnehmen sollten. Als Zeuge brauchen Sie ebenfalls nicht mit Polizeibeamten zu reden. Vom Durchsuchungsbeschluss ist die Durchführung einer Vernehmung in der Regel nicht abgedeckt. Daher dürfen Sie als Hausrechtsinhaber auch untersagen, das andere anwesende Personen vor Ort verhört werden.
  5. Nichts ohne Widerspruch herausgeben. Erklären Sie bei allen beschlagnahmten Gegenständen, dass Sie der Beschlagnahme widersprechen. Das sorgt dafür, dass ein Richter innerhalb von drei Tagen die Beschlagnahme bestätigen muss, die Sache also noch einmal zur Prüfung vorgelegt bekommt. Insbesondere für Durchsuchungen in Unternehmen gilt: Wenn die Beamten im Rahmen der Anordnung nach Buchhaltungsunterlagen oder EDV fragen, zeigen Sie unter Hinweis auf den Widerspruch den Standort des Gesuchten. Das hält den Umfang der Maßnahme in Grenzen.
  6. Nichts verschwinden lassen und nichts verstecken. Sie schaden sich mit einem solchen Vorgehen erheblich.
  7. Die Beamten bei der Durchsuchung stets begleiten. So kann das Ausmaß der Durcheinander, Unordnung in Grenzen gehalten werden und Sie wissen, was und wo gesucht wurde.
  8. Fordern Sie einen Durchsuchungsbericht und ein Beschlagnahmeverzeichnis von den Beamten. Beides muss Ihnen ausgehändigt werden. Lassen Sie darin Ihren Widerspruch gegen die Maßnahmen vermerken – es gibt dafür ein entsprechendes Feld zum Ankreuzen.
  9. Bitten Sie darum, Kopien der beschlagnahmten Papiere und Daten anfertigen zu dürfen. Gerade wenn es sich um berufliche Unterlagen handelt, werden Sie diese weiter benötigen. Aber auch auf Unterlagen aus Ihrer private Buchhaltung und die Steuer betreffend kann man oft nur schwer verzichten.  
  10. Kontaktieren Sie mich umgehend im Anschluss an die Durchsuchung, wenn Sie mich bei der Durchsuchung noch nicht hinzuziehen konnten. Ich kann Ihnen helfen, gegen die Beschlagnahme vorzugehen und Sie gegenüber den Vorwürfen der Ermittlungsbehörden verteidigen.