Direkt nach dem Gespräch mit Ihnen ist die Einsichtnahme in die bei den Ermittlungsbehörden oder dem Gericht geführten Akten meine wichtigste Informationsquelle für eine zielgerichtete Beratung und erfolgversprechende Verteidigung. Das Akteneinsichtsrecht des Verteidigers ist gesetzlich verbürgt (§ 147 StPO); in der Regel dauert es aber zwei bis drei Wochen, ehe mir die Akte zur Einsichtnahme übersandt wird. Dann stelle ich Ihnen auch gerne eine digitale Kopie zur Verfügung.
Für die Aktenversendung fallen Gebühren an, die regelmäßig von Ihnen zu tragen sind. Anderes gilt nur im Fall einer Pflichtverteidigung, bei der die Gebühren zunächst von der Staatskasse übernommen werden.
Nach der Einsicht in die Akten führe ich mit Ihnen eine weitere Besprechung durch, in der wir das Verteidigungsziel festlegen und uns mit der Frage beschäftigen, ob Sie eine Erklärung zur Sache abgeben oder sich durch Schweigen verteidigen werden.