AUF EINEN BLICK

Begriffserklärungen aus Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht

Vorladung, Anhörungsbogen, Strafbefehl? Manche Begriffe aus dem Bereich des Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahrens sind nicht auf den ersten Blick verständlich. Vor allem: Was bedeutet das jetzt für mich? Für diese und ähnliche Fragen steht Ihnen hier eine umfangreiche Bibliothek mit erklärungsbedürftigen Begriffen zur Verfügung. Der Begriff, den Sie suchen, ist nicht dabei? Bitte schicken Sie mir eine E-Mail oder eine Nachricht über einen Messenger-Dienst, damit ich mich darum kümmern kann. Noch mehr Interesse am Strafrecht? Schauen Sie doch mal in meinen YouTube-Kanal!

Adhäsionsverfahren

Adhäsionsverfahren

Mit dem Adhäsionsverfahren besteht die Möglichkeit für das Opfer einer Straftat, im Rahmen der Hauptverhandlung gegen den Täter eine gerichtliche Entscheidung über die Zahlung eines Schmerzensgeldes zu erlangen. Das Adhäsionsurteil wirkt wie ein zivilrechtliches Urteil gegen den Schädiger und ermöglicht auch die Zwangsvollstreckung in das Einkommen oder eventuelles Vermögen des Täters. Der Vorteil gegenüber einer zivilrechtlichen Klage besteht darin, dass das Opfer – der Adhäsionskläger – nicht, wie im Zivilrecht sonst üblich, einen Vorschuss für die Gerichtskosten leisten muss, bevor das Gericht überhaupt tätig wird. Vielmehr wird das Adhäsionsverfahren direkt mit der strafrechtlichen Hauptverhandlung durchgeführt. Im Falle der Verurteilung trägt der Verurteilte auch die Kosten des Adhäsionsverfahrens und des Adhäsionsklägers.
Sie können sich als Opfer einer Straftat eines Rechtsanwalts bedienen, der Ihre Rechte im Rahmen eines Adhäsionsverfahrens geltend macht. In bestimmten Fällen können Sie sich auch einen Rechtsanwalt beiordnen lassen. In jedem Fall besteht hier eine häufig ungenutzte Möglichkeit, ohne zusätzliche Kosten ein Urteil über ein Schmerzensgeld oder Schadensersatz zu erhalten.
Sprechen Sie mich an – ich berate Sie gerne über die rechtlichen Möglichkeiten.